Richtlinie zur Inhaltsarchivierung
Richtlinie zur Inhaltsarchivierung (CAP)
Die Guidelines for Indian Government Websites (GIGW) schreiben vor, dass abgelaufene Inhalte nicht auf der Website dargestellt oder geflasht werden dürfen. Daher werden Inhalte gemäß der von NIXI verabschiedeten Richtlinie zur Archivierung von Inhalten nach ihrem Ablaufdatum von der Website gelöscht. Wichtige Daten werden auf die Archivseite verschoben. Daher sollten die Inhaltsanbieter den Inhalt regelmäßig neu validieren/ändern, um sicherzustellen, dass abgelaufene Daten nicht auf der Website vorhanden sind/geflasht werden. Überall dort, wo Inhalte nicht mehr angezeigt werden müssen, können entsprechende Hinweise zur Archivierung/Löschung an den Webinformationsmanager gesendet werden.
Jede der Inhaltskomponenten wird von Metadaten, Quelle und Gültigkeitsdatum begleitet. Für einige der Komponenten ist das Gültigkeitsdatum möglicherweise nicht bekannt, z Inhalt wird als unbefristet bezeichnet . Unter diesem Szenario ist die Das Gültigkeitsdatum sollte zehn Jahre betragen.
Für einige der Komponenten wie Ankündigungen, Ausschreibungen werden auf der Website nur die Live-Inhalte angezeigt, deren Gültigkeitsdatum nach dem aktuellen Datum liegt. Für andere Komponenten wie Dokumente, Schemata, Dienste, Formulare, Websites und Kontaktverzeichnisse ist eine zeitnahe Überprüfung derselben gemäß der Inhaltsprüfungsrichtlinie erforderlich.
Eingangs-/Ausgangsrichtlinie und Archivierungsrichtlinie für die Inhaltselemente auf der NIXI-Website werden gemäß der folgenden Tabelle sein:
Tabelle – (Richtlinie zur Inhaltsarchivierung)
S.No. |
Inhaltselement |
Einreisebestimmungen |
Exit-Richtlinie |
---|---|---|---|
1 |
Über Abteilung |
Immer wenn die Abteilung neu ausgerichtet wird / ihre Arbeitsverteilung ändert. |
Unbefristet (10 Jahre) seit dem Datum der Archivierung. |
2 |
Programm/Programme |
Einstellung der Sanktion von Programmen/Programmen für den zentralen Sektor, den staatlichen Sektor oder beide. |
Fünf (05) Jahre seit Einstellung. |
3 |
Richtlinien |
Einstellung der Richtlinie durch die Regierung – Zentral/Staat |
Unbefristet (10 Jahre) seit dem Datum der Archivierung. |
4 |
Gesetze/Regeln |
Ausgestellt durch das Amtsblatt/ Verabschiedet von der Zentral- oder Landesregierung |
Unbefristet (10 Jahre), um immer in der Rechtsakte/Regeln-Datenbank verfügbar zu sein. |
5 |
Rundschreiben/ Benachrichtigungen |
Overruling Office Memorandum oder Benachrichtigung herausgegeben. |
Fünf (05) Jahre seit Einstellung. |
6 |
Dokumente/Veröffentlichungen/Berichte |
Ablauf der Gültigkeitsdauer. |
Unbefristet (10 Jahre) seit dem Datum der Archivierung. |
7 |
Verzeichnisse |
Nicht erforderlich |
Nicht zutreffend |
8 |
Neuigkeiten |
Sobald es an Relevanz verliert. |
Automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. |
9 |
Ausschreibungen |
Sobald es an Relevanz verliert. |
Fünf (05) Jahre seit Einstellung. |
10 |
Highlights |
Sobald es an Relevanz verliert. |
Automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. |
11 |
Banner |
Sobald es an Relevanz verliert. |
Automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. |
12 |
Fotogallerie |
Sobald es an Relevanz verliert. |
Fünf (05) Jahre seit Einstellung. |
13 |
Group Wise-Inhalte |
Sobald es an Relevanz verliert. |
Fünf (05) Jahre seit Einstellung. |
Webmaster:
Telefon-Nr: +91-11-48202031
Fax: +91-11-48202013
E-Mail: info[at]nixi[dot]in
GST-Nummer
07AABCN9308A1ZT
Unternehmenszentrale
National Internet Exchange of India (NIXI) B-901, 9. Etage, Turm B, World Trade Centre, Nauroji Nagar, Neu-Delhi-110029