Verhaltenskodex – Compliance-Richtlinie

Bei und für NIXI besteht der Verhaltenskodex (CoC) nicht nur aus Worten, die auf ein Blatt Papier geschrieben werden. Diese spiegeln sich vielmehr im täglichen Verhalten aller in der Organisation wider, nicht nur intern untereinander, sondern auch mit anderen Stakeholdern.

Dementsprechend ist es angemessen zu erwarten, dass jeder innerhalb der Organisation den Wortlaut und Geist des CoC aufrichtig und von ganzem Herzen einhält. Diese Compliance-Richtlinie verdeutlicht die Erwartungen entsprechend.

1. Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Mitarbeitern
  • NIXI soll allen seinen Mitarbeitern ein sicheres und freundliches Arbeitserlebnis bieten.
  • NIXI wird faire und angemessene Prozesse und Verfahren einführen und umsetzen.
  • NIXI wird keine Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter ergreifen, solange dieser eine ernsthafte Beschwerde gemeldet oder einen Vorfall von Fehlverhalten mit ausreichenden Beweisen vorgebracht hat, solange dieser nicht ärgerlich, falsch, böswillig ist oder unternommen oder verfolgt wird, um eine persönliche Regelung zu treffen Beschwerde, Vendetta oder Partituren.
  • NIXI stellt allen Mitarbeitern die erforderlichen Ressourcen, Unterstützung und Anleitung zur Verfügung und befähigt sie, damit sie ihre jeweiligen Aufgaben mit ausreichender Befähigung erfüllen und gleichzeitig sich selbst und andere zur Rechenschaft ziehen können.
  • NIXI ist ein Arbeitgeber für Chancengleichheit, der niemanden aufgrund seines Geschlechts, seiner Kaste, seiner Religion, seiner Region, seiner politischen Ansichten oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert.
  • NIXI würde Möglichkeiten für Lernen, Wachstum und Entwicklung bieten. Dazu sollen sinnvolle und pragmatische Unterstützungen und Programme eingerichtet werden.
  • NIXI würde Meritokratie auf der Grundlage einer objektiven Bewertung und Bewertung der Leistung belohnen.
  • NIXI führt regelmäßige Kommunikations-, Schulungs- und Auffrischungsprogramme durch, um Bewusstsein und Sensibilisierung für den CoC und andere bestehende Unternehmensrichtlinien und deren Änderungen zu schaffen.
2. Pflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
  • Jeder Mitarbeiter muss sich mit dem Verhaltenskodex vertraut machen und diesen einhalten.
  • Jeder Mitarbeiter muss sicherstellen, dass unangemessene und unnötige Ausgaben vermieden werden und alle bestehenden Richtlinien der Organisation eingehalten werden.
  • Jeder Mitarbeiter muss mit Integrität, Aufrichtigkeit und Engagement arbeiten und stets die Interessen von NIXI priorisieren.
  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Souveränität, Integrität und Sicherheit Indiens zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.
  • Im Falle eines tatsächlichen, wahrscheinlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikts müssen die betroffenen Mitarbeiter proaktiv und suo moto ihren Berichterstatter und/oder andere betroffene Beamte oder Kollegen darüber informieren und sich solchen Entscheidungsprozessen entziehen.
  • Jeder Mitarbeiter hat sich professionell zu verhalten und den gebotenen Anstand und das Verhalten zu wahren, das von den Angehörigen von NIXI erwartet wird. Sie vermeiden diskriminierende, herabwürdigende oder verleumderische Sprache, Handlungen oder Gesten.
  • Jeder Mitarbeiter muss pünktlich, reaktionsschnell und verantwortungsbewusst in seinem Verhalten und seiner Kommunikation sein.
  • Jeder Mitarbeiter muss den zuständigen Behörden Bericht erstatten, wenn er auf Fehlverhalten stößt, sei es finanzieller, moralischer oder sonstiger Art, das innerhalb von NIXI unangemessen oder unangemessen ist.
  • Jeder Mitarbeiter hat die Vertraulichkeit zu wahren und Geschäftsgeheimnisse oder andere geschützte Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Dritten gehören unter anderem Familie, Freunde, Geschäftspartner oder zukünftige Arbeitgeber oder Kunden. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Vertrages mit NIXI für einen Zeitraum von 2 Jahren.
  • Jeder Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden, keine andere Beschäftigung oder entgeltliche Tätigkeit für oder im Namen eines anderen Unternehmens auszuüben.
3. Verantwortlichkeiten gegenüber Geschäftspartnern
  • Interaktionen mit allen Geschäftspartnern müssen fair, professionell und reaktionsschnell sein, während die Interessen von NIXI gewahrt, geschützt und fortgeführt werden. Zu den Geschäftspartnern gehören Mitglieder, Registrare, verbundene Unternehmen, Kunden, Lieferanten und Dienstleister.
  • Es wird keine unangemessene Verzögerung (z. B. bei der Beauftragung eines Links) oder Eile (z. B. bei der Kürzung der Sorgfaltspflicht im Beschaffungsprozess) toleriert.
4. Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
  • Aufgrund seines Erbes, seines Mandats und seiner entscheidenden Funktionen ist NIXI eine einzigartige Organisation, die sich dazu verpflichtet hat, ein vorbildlicher Unternehmensbürger zu sein.
  • Zu diesem Zweck wird NIXI Programme, Projekte, Richtlinien und Partnerschaften einführen, unterstützen und daran teilnehmen, die darauf abzielen, digitales Empowerment herbeizuführen; soziale Gerechtigkeit, Mobilität und Gerechtigkeit; und ökologische Nachhaltigkeit.
  • Unter Achtung der Vielfalt bleibt NIXI unpolitisch.
5. Umsetzung des Verhaltenskodex (CoC)
  • Nach ordnungsgemäßer Genehmigung wird der CoC ohne Ausnahmen oder Ausnahmen für alle gelten.
  • Jeder Mitarbeiter wird aufgefordert, diese schriftlich zu lesen, zu akzeptieren, zuzustimmen und zuzustimmen.
  • NIXI organisiert Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme.
  • Im Falle eines Verstoßes gegen den CoC ist das folgende Verfahren zu befolgen, um jeden Fall zu behandeln, der sich auf die Nichteinhaltung bezieht:
    • Es besteht ein dreiköpfiger Disziplinarausschuss unter dem Vorsitz des CEO. Die beiden anderen Mitglieder werden vom CEO nominiert, dürfen jedoch nicht derselben Geschäftseinheit oder Funktion angehören und mindestens eines von ihnen kommt aus der Personal-, Finanz- oder Rechtsabteilung.
    • Der Ausschuss kann dies entweder suo motu zur Kenntnis nehmen oder wenn ihm ein bestimmter Fall von einem Mitarbeiter, MeitY oder einem anderen Interessenvertreter gemeldet wird.
    • Der Ausschuss muss den beschuldigten Personen eine faire und angemessene Gelegenheit geben, ihren Standpunkt klarzustellen, behält sich jedoch das Recht vor, geeignete einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, wenn er dies für angemessen und angemessen hält.
    • Der CEO lässt sich von den Empfehlungen des Disziplinarausschusses leiten, ist jedoch nicht daran gebunden und trifft in jedem Fall, der Maßnahmen rechtfertigt, die endgültige Entscheidung.
    • Die Aktion kann einen oder mehrere der folgenden Punkte beinhalten, muss aber nicht darauf beschränkt sein:
    • Warnung
    • Bitte um schriftliche Entschuldigung
    • Sich bei der oder den Geschädigten entschuldigen
    • Austritt aus der Organisation
    • Bitten Sie darum, sich einer speziellen oder zusätzlichen Schulung, Beratung oder Coaching zu unterziehen
    • Weiterleitung des Falls an das Internal Complaints Committee (ICC), falls dies gerechtfertigt ist
    • Einleitung einer Wachsamkeitsuntersuchung gemäß der Wachsamkeitsrichtlinie, falls dies gerechtfertigt ist
    • Jede andere geeignete Maßnahme, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in der Vigilanzrichtlinie aufgeführten, sofern gerechtfertigt

vi. Wenn festgestellt wird, dass eine konforme oder gemeldete Verletzung oder Verletzung des Verhaltenskodex unseriös, schikanös, betrügerisch oder böswillig ist, unterliegt die Person, die eine solche Meldung macht, den gleichen Disziplinarmaßnahmen wie den oben aufgeführten.